Rechtsprechung
BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat auf Zeit - Möglichkeit der Entlassung - Erzieherische Maßnahme - Truppendienstliche Maßnahme - Auslagen im Beschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 83
- NVwZ 1989, 759 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88
- im Anschluß an BVerwGE 76, 267 -.Da für die Anfechtung erzieherischer Maßnahmen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwGE 76, 267 m.w.N.), ist auch der ausdrückliche Hinweis im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung anzufechten (Walz, NZWehrr 1974, 66).
- BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80
Ausübung einer kassenärztlichen Tätigkeit ohne eine entsprechende …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88
§ 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (BVerwG NJW 1975, 1938; BVerwG Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 - und vom 20. März 1986 - 1 WB 167/84). - BVerwG, 08.12.1987 - 2 WD 49.87
Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Rechtsmittels durch den …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88
Die Akten 2 WD 49/87 des Bundesverwaltungsgerichts - 2. Wehrdienstsenat - haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98
Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug …
Zwar wird die Ermahnung in Nr. 503 ZDv 14/3 B 160 nicht ausdrücklich erwähnt; ihrer Zuordnung zu den erzieherischen Maßnahmen stehen gleichwohl keine rechtlich durchgreifenden Bedenken entgegen (Beschluß vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - <BVerwGE 86, 83 [BVerwG 29.11.1988 - 1 WB 83/88] [f.]>). - BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89
Staatspolitische Bildungsveranstaltung - Sonderurlaub
Schon aus diesem Grund kommt eine Überbürdung von Auslagen des Antragstellers auf den Bund nicht in Betracht (§ 20 Abs. 1 Satz 1, § 21 WBO; zur Frage der Erstattung von Auslagen im Vorverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1975, 1938; BVerwG Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 - und vom 29. November 1988 - 1 WB 83/88). - BVerwG, 06.11.2007 - 1 WB 27.07
Erledigung der Hauptsache; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Damit enthält § 20 Abs. 1 WBO insoweit eine abschließende Regelung, die es nicht zulässt, die einem Antragsteller im Vorverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (stRspr, Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - BVerwGE 86, 83 , vom 28. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 11.92 - und vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - AnwBl 1998, 540, m.w.N.).
- BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 157.90
Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Kostenentscheidung nach …
§ 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 83/88; BVerwG NJW 1975, 1938;… vgl. auch Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 20 RdNrn. 5 und 6). - BVerwG, 28.02.1992 - 1 WB 11.92
Versetzung eines Berufssoldaten - Verletzung dienstlicher Fürsorgepflichten
§ 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - <BVerwGE 86, 83 [BVerwG 29.11.1988 - 1 WB 83/88]> und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 157.90 - m.w.N.). - BVerwG, 28.11.1990 - 1 WB 158.90
Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Kostenentscheidung nach …
§ 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 83/88 - BVerwG NJW 1975, 1938;… vgl. auch Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 20 RdNrn. 5 und 6).